Die Berufsgenossenschaften schreiben Fensterabsturzsicherungen vor
Bei Arbeiten an geöffneten Fenstern ab 5m Höhe schreibt die Berufsgenossenschaft eine Sicherung gegen Absturz vor!
siehe "Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten" (BGV C22)
Bei Arbeiten an geöffneten Fenstern ab 5m Höhe schreibt die Berufsgenossenschaft eine Sicherung gegen Absturz vor!
siehe "Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten" (BGV C22)